Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain sozialer-arbeitsmarkt-oberhausen.de veröffentlichten Website des Jobcenters Oberhausen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum Oktober bis November 2023 vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG. Der Webauftritt unter sozialer-arbeitsmarkt-oberhausen.de ist mit der BITV vollständig vereinbar mit Ausnahme der unten beschriebenen noch nicht barrierefreien Inhalte.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente die auf der Website zum Download bereitgestellt werden.
Diese Erklärung wurde am 21.11.2023 erstellt und seither noch nicht aktualisiert.
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