Gemeinsam Perspektiven schaffen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt - Informationen für Arbeitgeber/innen

Teilhabe am Arbeitsmarkt

§ 16i SGB II

Eröffnen Sie Langzeitarbeitslosen Teilhabechancen und Beschäftigungsperspektiven, indem Sie:

  • einen geeigneten Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen bereitstellen und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen
  • den geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich einzugewöhnen
  • sie fachlich anleiten und in betriebliche Arbeitsabläufe einbinden

Wir fördern Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern, in Vollzeit und Teilzeit, durch:

  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 100 % des tariflichen Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns für die Dauer von bis zu 5 Jahren
    Hierzu zählen auch Zuwendungen an Pensionskassen bzw. Zusatzversorgungskassen, zu denen der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrages bzw. nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen verpflichtet ist, und die regelmäßig zu zahlen sind.
  • Übernahme der Kosten für ein Coaching für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer
  • Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung
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Teilhabe am Arbeitsmarkt Flyer
Flyer für die einglieder von Langzeitarbeitslosen

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

§ 16e SGB II

Bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chancen auf einen neuen Berufsstart, indem Sie:

  • einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen für mindestens zwei Jahre bereitstellen und
  • die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei der Einarbeitung unterstützen.
  • Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung.

Sie bekommen:

  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 % bzw. 50 % des Arbeitsentgelts für die Dauer von 2 Jahren,
  • ein Coaching für die geförderte Arbeitnehmerin bzw. den geförderten Arbeitnehmer,
  • einen Zuschuss für die Weiterbildungskosten bei Qualifizierung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers während der Beschäftigung.
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Schnell und unkompliziert: Ihr Job Angebot für unsere Stellenbörse

Eröffnen Sie Langzeitarbeitslosen Teilhabechancen und Beschäftigungsperspektiven indem Sie ein Jobangebot in unsere Stellenbörse einstellen. Die mit einem "*" gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

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