Teilhabe am Arbeitsmarkt
Eröffnen Sie Langzeitarbeitslosen Teilhabechancen und Perspektiven. Wir fördern Beschäftigungsverhältnisse in Voll- und Teilzeit.
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Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chancen auf einen neuen Berufsstart. Wir bieten z.B. einen Lohnkostenzuschuss und Coaching ...
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Teilhabe am Arbeitsmarkt
§ 16i SGB II
Eröffnen Sie Langzeitarbeitslosen Teilhabechancen und Beschäftigungsperspektiven, indem Sie:
- einen geeigneten Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen bereitstellen und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen
- den geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich einzugewöhnen
- sie fachlich anleiten und in betriebliche Arbeitsabläufe einbinden
Wir fördern Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern, in Vollzeit und Teilzeit, durch:
- Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 100 % des tariflichen Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns für die Dauer von bis zu 5 Jahren
Hierzu zählen auch Zuwendungen an Pensionskassen bzw. Zusatzversorgungskassen, zu denen der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrages bzw. nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen verpflichtet ist, und die regelmäßig zu zahlen sind. - Übernahme der Kosten für ein Coaching für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer
- Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung


Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
§ 16e SGB II
Bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chancen auf einen neuen Berufsstart, indem Sie:
- einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen für mindestens zwei Jahre bereitstellen und
- die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei der Einarbeitung unterstützen.
- Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung.
Sie bekommen:
- Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 % bzw. 50 % des Arbeitsentgelts für die Dauer von 2 Jahren,
- ein Coaching für die geförderte Arbeitnehmerin bzw. den geförderten Arbeitnehmer,
- einen Zuschuss für die Weiterbildungskosten bei Qualifizierung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers während der Beschäftigung.
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